Überbauungsordnung regelt den Kiesabbau

Für die Errichtung der neuen Kiesgrube im Challnechwald soll eine kommunale  Überbauungsordnung (ÜO) erlassen werden. Die ÜO bezweckt den Abbau von Sand und Kies. Die ÜO regelt nebst der Errichtung, dem Betrieb und dem Abschluss der Kiesgrube auch die Errichtung, den Betrieb und den Rückbau von zwei Installationsbereichen sowie der Zufahrt zur Kiesgrube (Güterstrasse). Die Waldhütte der Burgergemeinde Kallnach liegt im Abbauperimeter. Sie wird in das Gebiet Windfall verlegt. Ebenso wird der betroffene Wanderweg umgelegt.

 

Das Abbauvorhaben sieht vor, in einem Perimeter von 13.7 ha im Zentrum des Challnechwaldes rund 3 Mio. Kubikmeter Kies zu gewinnen. Die durchschnittliche Mächtigkeit des Vorkommens (Bodennutzungseffizienz) ist mit ungefähr 22.5 m überdurchschnittlich gross. Nach dem Abbau wird die Grube wieder aufgefüllt und das Areal aufgeforstet. Auch der Installationsbereich im Chäppeli wird wieder vollständig zurückgebaut und als Landwirtschaftsfläche rekultiviert.